Gesetze und ihre Auslegung sind für das menschliche Zusammenleben seit Jahrtausenden von Bedeutung. Die Anfänge der Rechtswissenschaft und damit auch der rechtswissenschaftlichen Ausbildung liegen in der römischen Antike. Welchen Wandlungen beides seither unterworfen war, wird gerade am Beginn der Ausbildung von Jurist*innen damals und heute deutlich.
Wie fand die Jurist*innenausbildung im Römischen Reich statt, und was erwartet den Jurastudent*innen von heute? In diesem Projekt schlüpfen die Schüler*innen in die Rolle römischer Rechtsschüler*innen und moderner Jurist*innen, um die Unterschiede zu erfahren. Im Schülerlabor werden sie durch zielgerichtete Einführungen in die Lage versetzt, selbständig einen Rechtsfall zu lösen – nach antikem römischem Recht („Corpus Iuris Civilis“) und nach heutigem Recht. Sie erhalten dadurch einen Einblick, was „Rechtswissenschaft“ in der Antike war und was sie heute ist.
Die Veranstaltung bietet unter anderem Anknüpfungspunkte an den Kernlernplan der Sek II im Schulfach Latein (z.B. in den Inhaltsfeldern „Staat und Gesellschaft“ und „Rede und Rhetorik“).
Ein Projekt der Juristischen Fakultät, Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht, Prof. Fabian Klinck, Lea Sophie Jehn.
Dieses Projekt
Bei Fragen zu diesem Projekt wenden Sie sich bitte an den Bereich Geisteswissenschaften des Schülerlabors
(Tel.: 0234 / 32 24723, @: schuelerlabor-gg@rub.de).