Gesetze und ihre Auslegung sind für das menschliche Zusammenleben seit Jahrtausenden von Bedeutung. Die Anfänge der Rechtswissenschaft und damit auch der rechtswissenschaftlichen Ausbildung liegen in der römischen Antike. Welchen Wandlungen beides seither unterworfen war, wird gerade am Beginn der Ausbildung eines Juristen damals und heute deutlich.
Wie fand die Juristenausbildung im Römischen Reich statt, und was erwartet den Jurastudenten von heute? In diesem Projekt schlüpfen die Schülerinnen und Schüler in die Rolle eines römischen Rechtsschülers und eines modernen Juristen, um die Unterschiede zu erfahren. Im Schülerlabor werden sie durch zielgerichtete Einführungen in die Lage versetzt, selbständig einen Rechtsfall zu lösen – nach antikem römischem Recht („Corpus Iuris Civilis“) und nach heutigem Recht. Sie erhalten dadurch einen Einblick, was „Rechtswissenschaft“ in der Antike war und was sie heute ist. Die Veranstaltung bietet unter anderem Anknüpfungspunkte an den Kernlernplan der Sek II im Schulfach Latein (z.B. in den Inhaltsfeldern „Staat und Gesellschaft“ und „Rede und Rhetorik“). Ein Projekt der Juristischen Fakultät, Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht, Prof. Fabian Klinck, Lea Sophie Jehn.
Dieses Projekt
Bei Fragen zu diesem Projekt wenden Sie sich bitte an den Bereich Geisteswissenschaften des Schülerlabors
(Tel.: 0234 / 32 24723, @: schuelerlabor-gg@rub.de).